Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barcol-Air Group AG und deren Gruppengesellschaften

1. Geltungsbereich

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachstehend AGB) gelten für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Der Kunde anerkennt mit der schriftlichen Bestellung bzw. mit dem Abschluss eines Vertrages (z.B. Liefer-, Werk-, Montage-, Reparatur- oder Wartungsvertrag) die Verbindlichkeit dieser AGB. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den Einzelfall beschränkte Anerkennung.

Zu den vorliegenden AGB in Widerspruch stehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie in jedem Fall vorgängig von uns schriftlich und im Einzelfall anerkannt worden sind. Sie gelten auch nicht, wenn wir diese nicht ausdrücklich ablehnen.

Der Kunde hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften bzw. Richtlinien, Normen und ähnliches aufmerksam zu machen, die bei der Erfüllung des Vertrages zu beachten sind. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

2. Vertragsschluss und -änderung

Jede Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns in der Form einer Auftragsbestätigung. Für Umfang und Ausführung des Auftrages ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Sofern innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung kein Gegenbescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Einzelangaben und/oder -regelungen in unseren Auftragsbestätigungen gehen den AGB vor.

Jede nachträgliche Ergänzung oder Änderung des Auftrages durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Bestätigung in der Form einer erneuten Auftragsbestätigung durch uns gültig und begründet eine Vertragsänderung, welche sich in veränderten Angebotspreisen und Lieferzeiten niederschlagen kann.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle unsere ausgewiesenen Preise können grundsätzlich jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle bestätigten Preise basieren auf den am Tag der Bestätigung uns bekannten Markt-, Steuer- und Währungsverhältnissen. Wir behalten uns entsprechende Preiserhöhungen infolge einer Verschlechterung der Markt-, Steuer und Währungsverhältnisse bis zum Zeitpunkt der Auslieferung resp. der Auftragserfüllung ausdrücklich vor. Alle unsere Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

Unsere Preise verstehen sich, einschliesslich unserer Standardverpackungen, FCA (Free Carrier). Die Standardverpackung wird unseren Kunden in Rechnung gestellt und nur bei unbeschädigter Retournierung derselben wieder gutgeschrieben. Spezialverpackungen oder Verpackungen gemäss Wünschen des Kunden werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Gebühren für Wartungsarbeiten sind jeweils für die gesamte Laufzeit im Voraus geschuldet. Alle von der Wartungsgebühr nicht eingeschlossenen Kosten werden dem Kunden zusätzlich verrechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, die Leistungserbringung gemäss Wartungsvertrag umgehend einzustellen und den Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, sind unsere Rechnungen vom Kunden innert 30 Tagen ab Fakturadatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ist der Rechnungsbetrag nicht am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eingegangen, tritt der Zahlungsverzug automatisch und ohne Inverzugsetzung ein. Danach stellen wir dem Kunden einen Verzugszins von 5% sowie einen Unkostenbeitrag von CHF 100.- in Rechnung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen, noch nicht erteilter Gutschriften oder nicht ausdrücklich anerkannter Gegenforderungen fällige Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile einer Lieferung oder Dienstleistung, durch die der Gebrauch des Produkts oder der Dienstleistung nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.

Die Zahlungsbedingungen sind einzuhalten. Abgerundete Beträge und unberechtigte Skonto-Abzüge werden nachbelastet und zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt.

4. Lieferfristen und Zeitpunkt der Leistungserbringung

Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Kunden soweit wie möglich entgegenzukommen; wir können jedoch die Lieferfristen bzw. den Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht garantieren; Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen in der Vertragserfüllung sind daher für den Kunden ausgeschlossen.

Der Beginn der Lieferfrist bzw. der Leistungserbringung setzt die Klarstellung aller technischen, organisatorischen und rechtlichen Details durch den Kunden sowie gegebenenfalls richtige und rechtzeitige Selbstlieferung von Vorprodukten voraus. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist bzw. den Zeitpunkt der Leistungserbringung beeinflussen können, verlängert sich die jeweilige Frist angemessen, sofern nicht besondere schriftliche Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

Ist der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungen im Rückstand, so sind wir insbesondere berechtigt, Aufträge nur gegen vorgängige Bezahlung oder Sicherstellung auszuführen.

5. Annahmeverzug des Abnehmers

Wurde bei Vertragsschluss ein bestimmter Liefertermin bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbart und befindet sich der Abnehmer namentlich aufgrund von Bauverzögerungen im Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche uns dadurch entstehenden Umtriebe, insbesondere die Lagerkosten auf den Kunden zu überwälzen. Wir sind zudem zur Rechnungsstellung auf den ursprünglich vereinbarten Liefertermin bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung berechtigt.

6. Rücksendung von Standardartikeln

Die Rücknahme von Produkten kann nur mit vorherigem, schriftlichem Einverständnis von uns erfolgen. Es werden nur Produkte und deren Zubehör zurückgenommen, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:

  • -es sind Standardartikel oder Handelsware
  • -sie befinden sich in fabrikneuem Zustand

Nicht zurückgenommen werden Produkte die kundenspezifisch beschafft, hergestellt oder veredelt wurden.

Die Höhe der Gutschrift wird von Fall zu Fall festgelegt. Von der Gutschrift werden insbesondere eine Umtriebsentschädigung sowie allfällige Prüf- und Instandstellungskosten abgezogen. Die Rücksendung ist geeignet verpackt und mit Lieferschein, franko, an den vereinbarten Ort zurückzusenden. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht.

7. Lieferverpflichtung / Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten alle von uns nicht beeinflussbaren Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Bei Vorliegen solcher Umstände verlängert oder verschiebt sich die Lieferfrist bzw. der Zeitpunkt der Leistungserbringung um die Dauer des Hindernisses. Wir sind aber auch berechtigt, Aufträge entschädigungslos ganz oder teilweise zu annullieren, wenn höhere Gewalt, sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder unterwegs, deren Erfüllung ganz oder teilweise verunmöglicht.

Wir sind in jedem Fall berechtigt, unsere Lieferverpflichtung durch Teillieferungen zu erfüllen.

Nutzen und Gefahr einer Lieferung gehen auf den Kunden über, sobald die Verladung in unserem Werk auf LKWs oder ein sonstiges Transportmittel beendet ist oder – falls eine Versandanweisung des Kunden noch nicht vorliegt – sobald die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden gesandt wird. Bei der Ausführung von Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten gehen Nutzen und Gefahr nach Abnahme der Arbeiten auf den Käufer über.

8. Gewährleistung und Haftung

Bei bestimmungsgemässem Gebrauch unserer Produkte gewährleisten wir ausschliesslich die technischen Spezifikationen unserer Produkte, wie sie aus unseren Produktionsnormen ersichtlich sind.

Der Kunde ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen nach Empfang unverzüglich zu prüfen. Im Falle der Erbringung von Montage-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten hat der Kunde das Werk resp. die Arbeiten unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Wenn Waren nicht dem Lieferschein entsprechen oder sichtbare Mängel aufweisen oder Dienstleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, muss dies der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend machen, ansonsten die Lieferungen und Dienstleistungen als genehmigt gelten. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

Gemeinsame Abnahmeprüfungen finden nur statt, wenn diese vorab schriftlich vereinbart wurden. Wo nicht explizit anders geregelt, gehen diese zu Lasten des Kunden. Waren und Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn eine vereinbarte Abnahme aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, nicht innert 20 Tagen nachgeholt wird. Waren und Dienstleistungen gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde diese produktiv nutzt.

Transportschäden sind, soweit sie erkennbar sind, vor der Warenannahme auf dem Lieferschein festzuhalten und sofort bei der zuständigen Stelle (Spediteur, Post, Bahn, etc.) schriftlich zu melden.

Nach Ablauf von 6 Monaten ab Empfang der Ware oder Dienstleistung erlischt die Gewährleistung für alle Mängel und in jedem Fall, auch wenn solche Mängel erst später entdeckt werden.

Nach Eingang der rechtzeitig erfolgten Mängelrüge behalten wir uns vor, den mitgeteilten Mangel bzw. Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten unserer Wahl überprüfen zu lassen.

Anerkennen wir einen rechtzeitig gerügten Mangel, so verpflichten wir uns allein und ausschliesslich, den Mangel nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift zu beheben, bzw. abzugelten.

Für Materialeigenschaften, Masshaltigkeit und Farbgebung sind unsere Qualitätsrichtlinien massgebend. Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, es sei denn, dass sie so gross sind, dass das Aussehen des daraus zu erstellenden Endproduktes erheblich und unzumutbar verschlechtert wird.

Änderungen in Bezug auf Materialzusammensetzung, Konstruktion, Modelle und Masse bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Qualität keine Verschlechterung erfährt.

9. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Jede über Ziff. 8 hinausgehende Gewährleistung oder Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich wegbedungen. Damit wird insbesondere jede Gewährleistung oder Haftung abgelehnt für Mängel oder Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung, Transport oder Behandlung, auf Überbeanspruchung, unfachmännische Montage, unfachmännische Wartung oder ungeeignete Verwendung zurückzuführen sind, für Konstruktions-, Instruktions- und/oder Entwicklungsfehler, für nicht durch uns bestätigte Masse, sowie für jegliche Angaben, Äusserungen oder Stellungnahmen unseres Verkaufspersonals in Verkaufsgesprächen sowie für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die auf Fehler oder Mängel bzw. direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware oder Dienstleistungen zurückzuführen sind. Gewährleistung oder Haftung wird in jedem Fall abgelehnt, wenn unsere Produkte, Anlagen oder Teile davon durch Nachunternehmer oder sonstige Dritte verändert, verunreinigt oder beschädigt werden.

Für gewährleistungspflichtige Mängel schliessen wir jeden über eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung hinausgehenden Anspruch aus, insbesondere Wandelung, Minderung oder Schadenersatz für direkten oder indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschaden.

Werden die gewährleistungspflichtigen Mängel nicht innert den in Ziff. 8 vereinbarten Prüfungs- und Rügefristen entdeckt und angezeigt, so gilt die Lieferung als genehmigt.

10. Werksgeschäfte

Die vorliegenden AGB finden auf Werksgeschäfte und Sonderanfertigungen uneingeschränkte Anwendung.

Für Anlagen oder Teile davon, die nach besonderen Vorschlägen, Entwürfen oder Zeichnungen des Kunden geliefert werden, beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass die Anlagen oder Teile davon diesen Unterlagen entsprechend ausgeführt worden sind. Für die Eignung zu den vom Kunden gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Wir empfehlen dem Kunden deshalb, Zeichnungen, Pläne und andere Vorgaben auf ihre Richtigkeit und allfällige Muster gründlich auf ihre Gebrauchseignung zu prüfen.

Formen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die Kosten ganz oder teilweise dem Kunden verrechnet werden. Die Bestätigung von Werksgeschäften und Sonderanfertigungen erfolgt immer auf der Basis unseres geschätzten Herstellungsaufwandes. Ergeben sich in der Herstellung unvorhergesehene, aber mit vertretbarem Aufwand zu lösende Schwierigkeiten, so sind wir berechtigt, den Mehraufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen. Können jedoch solche Schwierigkeiten nicht mit vertretbarem Aufwand unsererseits gelöst werden, so haben wir das Recht, vom Vertrag entschädigungslos und gegen volle Vergütung der bisher geleisteten Arbeit und der Auslagen zurückzutreten.

Muster, die speziell angefertigt werden müssen, werden – auch wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt wird – verrechnet.

Für Anlagen oder Teile derselben, die durch uns montiert und in Betrieb gesetzt werden, gewähren wir für verdeckte Mängel eine Garantiefrist von 12 Monaten ab Datum der Inbetriebnahme, längstens jedoch 18 Monate ab Liefertag, wenn die Inbetriebsetzung infolge baulicher Verzögerungen nicht früher erfolgen kann. Länger als 12 Monate andauernde Garantiefristen bei Werksgeschäften werden nur dann rechtskräftig, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt und diese bei Vertragsabschluss durch den Käufer finanziell abgegolten werden.

11. Wartungsarbeiten

Inhalt und Umfang der Wartungsarbeiten ergeben sich abschliessend aus unserer Auftragsbestätigung. Weitergehende Leistungen sind nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den zu wartenden Installationen zu gewährleisten.

Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich abweichend festgehalten, gilt für einen Wartungsvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Wartungsvertrag verlängert sich jeweils stillschweigend automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der Laufzeit durch eine der Parteien gekündigt wird.

12. Schutzrechte

Projektpläne, Projekte, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Marken, Dokumentationen, Know-how etc. bleiben unser Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere vorgängige, ausdrückliche und schriftliche Genehmigung zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten mitzuteilen bzw. zugänglich zu machen.

Wenn wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Vorlagen herstellen, die uns vom Kunden übergeben wurden, lehnen wir jede Verantwortung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte und daraus entstehende Ansprüche ab.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware, Anlage oder Teile davon bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden unser Eigentum. Der Kunde hat sich auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.

14. Sicherheits- und Schutzbestimmungen

Die Einhaltung der jeweils anwendbaren Sicherheits- und Schutzvorschriften sowie die entsprechende Instruktion des Personals ist ausschliesslich Sache des Kunden.

15. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte

Der Kunde darf ohne unsere vorgängige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung keine Rechte und Pflichten aus den zwischen uns bestehenden Rechtsverhältnissen auf Dritte übertragen.

16. Datenschutz

Die Barcol-Air Group AG und deren Konzerngesellschaften halten die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutzgesetz jederzeit ein. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist Barcol-Air berechtigt, die Daten der Mitarbeitenden, Geschäftsführenden und sonstigen Angestellten des Vertragspartners zu erheben, verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Zudem wird Barcol-Air ausdrücklich ermächtigt, Daten über Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Konzerngesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Diese Empfänger können sich auch in Ländern befinden, in denen möglicherweise kein gleichwertiges Datenschutzniveau besteht. Der Vertragspartner stimmt einer Datenübermittlung in diese Länder ausdrücklich zu. In diesen Fällen wird der Datenschutz mit den Konzerngesellschaften oder Dritten durch vertragliche Standarddatenschutzklauseln gemäss Art. 46 Abs. 2 lit. c der EU-Datenschutz-Grundverordnung sichergestellt.

Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt und die Barcol-Air Group AG sowie deren Konzerngesellschaften können vom Vertragspartner diese Einwilligungserklärungen jederzeit verlangen.

Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer aktuell gültigen und unter https://www.barcolair.com/de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung bildet integrierenden Bestandteil jeder Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden.

17. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Die Änderung wird dem Kunden schriftlich angezeigt und gilt ohne Widerspruch innert 14 Tagen als akzeptiert.

18. Teilnichtigkeit

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB durch individuelle Vereinbarungen nichtig oder ungültig werden, tangiert dies die übrigen Bedingungen nicht. Diese bleiben unverändert und behalten ihre Gültigkeit.

19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz unserer Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Geschäftssitz zu belangen.

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN Kaufrechts.

Schwerzenbach, den 13.1.2021

AGB Barcol-Air Group AG (PDF)